Nutzung des Gemeindehauses

Die Nutzung des Gemeindehauses ist wie folgt geregelt:

Berechtigte Veranstaltungen:

1. Das Gemeindehaus wird grundsätzlich für folgende Festlichkeiten vergeben:

- kirchlich veranlaßte Feste
- Geburtstage ab 30 Jahre


Andere Veranstaltungen sind nach Absprache mit dem GKR im Einzelfall möglich.

2. Die Reinigung obliegt dem Veranstalter.

3. Das Gemeindehaus kann grundsätzlich nur an Wochenendtagen genutzt werden. An Wochentagen (also außer Samstagen und Sonntagen) ist die Nutzung nur in Ausnahmefällen nach Rücksprache mit dem GKR möglich, weil die Räumlichkeiten für Gemeindeveranstaltungen benötigt werden.

Die Reinigung bis zum nächsten Morgen muß durch den Nutzer sichergestellt werden.

Gemeindeveranstaltungen haben Vorrang.

Kosten, Kaution:

Nutzungsgebühr:
Raum 150 €, Geschirr und Küchengeräte 20 €

Kaution:
100 €

Die Kaution wird nach Überprüfung der Räume innerhalb einer Woche zurückgezahlt.


Das Gemeindehaus

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